Über Anna aus St. Petersburg habe ich schon einige Male einige Male in diesem Blog erzählt. Im Sommer 2019 ist sie als Freiwillige des Reverseprogramms unseres Bistums nach Osnabrück gekommen, um nach ihrem in Russland abgeschlossenen Lehramtsstudium einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) zu absolvieren. Mitten in ihrem BFD kam Corona und die Pandemie machte es ihr unmöglich, nach Ende ihres Freiwilligenjahres Deutschland zu verlassen. Deshalb durfte sie ausnahmsweise ein zweites BFD-Jahr anschließen. Gegen Ende des zweiten Jahres überprüfte sie die Anerkennung ihres Studiums und das Niedersächsische Kultusministerium teilte ihr mit, sie müsse noch einen dreijährigen Anpassungslehrgang an der Uni durchlaufen, um als Lehrerin in Deutschland anerkannt werden zu können. Sie nahm die Herausforderung an. In der ganzen Zeit musste sie neben der Uni auch für ihren Lebensunterhalt selber aufkommen. Seit ihrem Abschluss im Herbst letzten Jahres läuft nun ihr Antrag auf einen Aufenthaltstitel, denn während ihrer ganzen Unizeit erhielt sie von der Ausländerbehörde lediglich sogenannte Fiktionsbescheinigungen, die ihr jeweils für 6 Monate ausgestellt wurden und die ein Ende ihres Aufenthaltes immer wieder für ein weiteres halbes Jahr hinauszögerten. Doch jetzt, nach dem die letzte Fiktionsbescheinigung zu Ende geht, wird sie durch die Möglichkeit, im neuen Schuljahr endlich ihr Referendariat aufnehmen zu können, einen Aufenthaltstitel erwarten dürfen. In der Zwischenzeit von Uni und Referendariat verdient sie sich weiterhin ihren Lebensunterhalt mit einer Teilzeitstelle als pädagogische Fachkraft (die sie sich schon nennen darf) und es besteht die Hoffnung, in Kürze ihre Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, die sie so dringend für ihre Zukunft in Deutschland braucht.