Brief des Generalkonsuls des Deutschen Generalkonsulats in Jekaterinburg zum gegenwärtigen Aufenthaltsstatus Deutscher in Russland

Russland aktualisiert seine Aufenthaltsbestimmungen für deutsche Staatsbürger mit Daueraufenthaltstitel. Während der Pandemie konnten Deutsche so gut wie gar nicht Russland verlassen, auch wenn ihr Visum abgelaufen war. Dies wurde bislang geduldet, ist aber mit der neuen Verordnung zum 1.4.2021 aufgehoben. Demnach müssen Deutsche, die sich zur Zeit ohne gültiges Visum in Russland aufhalten, nunmehr vorhandene Flüge nutzen, nach Deutschland ausreisen und hier ein neues Visum beantragen. Die Crux ist nur, dass der deutsche Generalkonsul in Jejaterinburg zur Zeit keine Aussage treffen kann, wann die Auslandsvertretungen der Russischen Föderation wieder Visaanträge entgegennehmen. Mir ist noch nicht bekannt, ob Russland gleichlautende Maßnahmen gegenüber anderen Ausländern vorgenommen hat. In jedem Fall bedeutet diese Regelung, dass die Betroffenen Russland innerhalb von 90 Tagen verlassen und darauf hoffen müssen, in dieser Zeit ein neues Visum beantragen zu können. Sollte die auf alle Ausländer mit Daueraufenthalten in Russland betreffen, die abgelaufen sind, könnte dies für die katholische Kirche Russlands die Folge haben, dass ein erheblicher Teil ihrer Priester und Ordensleute Russland bis Ende Juni verlassen müsste, ohne dass gerade sichergestellt werden kann, dass sie kurzfristig neue Visa beantragen können. Hier der Brief des Generalkonsuls dazu:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Landsleute, mit diesem Landsleutebrief erhalten Sie Informationen über die Einreise nach Russland und Informationen über wichtige Änderungen für den Fall, dass Ihr russisches Visum während des Aufenthaltes in der Russischen Föderation abgelaufen ist und Sie sich noch immer in der Russischen
Föderation aufhalten. Mit Erlass vom 1. April 2021 hat die Regierung der Russischen Föderation beschlossen, die im vergangenen Jahr verhängten Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsangehörige und Personen
mit deutschen Daueraufenthaltstiteln aufzuheben. Das bedeutet, dass diese Personen in die Russische Föderation einreisen dürfen, wenn
 sie ein gültiges russisches Visum für die Russische Föderation besitzen
und
 sie auf dem Luftweg einreisen. Die Land- und Seegrenzen sind weiterhin grundsätzlich geschlossen.
Es liegen den deutschen Auslandsvertretungen keine Informationen vor, wann die Auslandsvertretungen der Russischen Föderation wieder Visaanträge entgegennehmen. Diese Rücknahme der Einreisebeschränkungen u. a. für deutsche Staatsangehörige hat auch Folgen für die Personen, deren russische Aufenthaltstitel abgelaufen sind und die sich noch immer in der Russischen Föderation aufhalten.
Die bislang bestehende Kulanzregelung für ausländische Staatsangehörige, die ihre russische Visa überziehen, findet für deutsche Staatsangehörige mit Inkrafttreten der Aufhebung der bisherigen Reisebeschränkungen keine Anwendung mehr. Deutsche Staatsangehörige, deren russische Visa abgelaufen sind und die sich noch immer in der Russischen Föderation aufhalten, müssen sich innerhalb von 90 Tagen nach Bekanntmachung der
Verordnung zur Aufhebung der Reisebeschränkung um eine Verlängerung des Visums bemühen. Diese Frist beginnt am 1. April 2021. Bitte teilen Sie diese Informationen auch mit Ihren Freunden und Bekannten, um sicherzustellen, dass sie möglichst viele Menschen erreicht. Bitte bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen Mathias Kruse Generalkonsul